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Whistleblower Richtlinie – Digitales Meldesystem aus Österreich für Österreich

Die zweijährige Umsetzungsfrist der am 16. Dezember 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie endet in diesem Jahr. Die Umsetzung muss bis 17. Dezember 2021 in allen EU-Ländern erfolgt sein. Unternehmen und auch öffentliche Institutionen werden aufgrund dieser neuen Bestimmungen dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Wie bei allen gesetzlichen Bestimmungen gilt auch hier: Bei Nichtbefolgung drohen Strafsanktionen.
Von Redaktion
13. September 2021

Der EU-Rat hat am 7. Oktober 2019 neue Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Dieser Neuregelung zur Folge müssen sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden Hinweisgeber weitestgehend vor Repressalien geschützt, und nationale Behörden werden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.

Das Lösungskonzept

bit media e-solutions hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Experten aus dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft ein Lösungskonzept für die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bei österreichischen Organisationen  zu entwickeln. Daraus entstanden ist das gemeinsam mit der Proventor GmbH entwickelte universell einsetzbare Hinweisgebersystem i-INFORM. Das System zeichnet sich durch absolute Wahrung der Anonymität und den Schutz von Hinweisgeber:innen, sowie der Gewährleistung des Datenschutzes durch den Betrieb in einem österreichischen zertifizierten Rechenzentrum aus.

Das Hinweisgebersystem i-INFORM

i-INFORM bietet die Möglichkeit der anonymen Meldung von Hinweisen, inklusive sicherem Kommunikationskanal für Rückfragen, sowie umfassende Funktionen zur Fallbearbeitung. Alle Arten und Größen von Organisationen werden bei der Umsetzung der gesetzlichen vorgeschriebenen Maßnahmen mit i-INFORM unterstützt. Optional können mit i-INFORM auch personalisierte Mitteilungen (z.B. nicht-kritische  Meldungen) verwaltet werden.

Die Vorteile im Überblick:

  • Anonyme Eingabemöglichkeiten für Hinweisgeber
  • Personalisierte Mitteilungen optional möglich
  • Sichere Kommunkation durch Verschlüsselung
  • Rollenbasierte Bearbeitung von Fällen
  • Erinnerungensfunktionen und Aufgabenmanagment
  • Zertifiziertes Softwaresystem mit neuesten Standards
  • Hochsicherer Saas-Betrieb oder On-Premise Installation

Zusätzlich verfügbar: Whistleblowing E-Learning

In Ergänzung zum digitalen Hinweisgebersystem i-INFORM stellt bit media e-solutions ab sofort auch ein eigenes e‑Learning zum Thema Whistleblowing zur Verfügung. Darin erhalten Mitarbeiter:innen und Führungskräfte grundlegende Informationen zum Thema Whistleblowing, warum Whistleblowing nicht nur für Ihr Unternehmen, sondern für die gesamte Gesellschaft von erheblicher Relevanz ist. Die Lernenden werden mit allen wichtigen Fakten zur neuen Whistleblower-Richtlinie vertraut gemacht.

Warten Sie nicht länger, sondern kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und Einführung der neuen Whistleblower Richtlinie.
www.proventor.at
www.bitmedia.at/whistleblowing

Ihre Ansprechpartnerin: 

Sandra Brandner, © Bitmedia/ Foto Furgler
Sandra Brandner
PROVENTOR e-solutions & bit media e-solutions
Sandra Brandner, MSc
Geschäftsführerin bei PROVENTOR & Head of Sales & Marketing Austria bei bit media

sandra.brandner@bitmedia.ats.brandner@proventor.at

www.proventor.at/i-inform

Tel +43 664 61 99 726



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