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Der aktuelle Whistleblowing Report 2021 beleuchtet in seiner dritten Auflage die Ausgestaltung, Nutzung und Kommunikation von Meldesystemen in 1.239 Unternehmen in vier Ländern. Neben vielen spannenden Einsichten, Fakten und Auswertungen zeigt der Report die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die befragten Unternehmen und gibt zudem ein derzeitiges Stimmungsbild, wie die europäischen Unternehmen auf die, ab Dezember 2021 national umzusetzende, EU-Whistleblower Richtlinie vorbereitet sind.
Von Redaktion
11. Oktober 2021

Wie bedeutend Whistleblowing und Hinweisgebende für die Gesellschaft und Unternehmen mittlerweile sind, belegen die zahlreichen Skandale der letzten Jahre in Wirtschaft und Politik und der damit verbundene zunehmende Druck durch den Gesetzgeber. Ab dem 17. Dezember 2021 müssen europaweit Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden interne Hinweisgebersysteme einführen. Zudem wurde in Deutschland das Lieferkettengesetz verabschiedet, welches Unternehmen ab 2023 zur Implementierung eines internen Whistleblower-Systems verpflichtet. Diese regulatorischen Entwicklungen zeigen deutlich, dass die Bedeutung von Whistleblowing und Meldestellen europaweit in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird.


Daher befasst sich der Whistleblowing Report 2021, den die EQS Group zum dritten Mal mit der Fachhochschule Graubünden publiziert, auch in diesem Jahr damit, wie große und kleine Unternehmen Meldekanäle zur Prävention und Aufdeckung von Missständen einsetzen, welche finanziellen Schäden dadurch vermieden werden konnten und wie relevant die abgegebenen Meldungen sind. Das Ziel der Studie: Unternehmen und deren Compliance-Verantwortliche bei den kommenden Herausforderungen wie der EU- Whistleblowing Richtlinie anhand wissenschaftlich fundierter Ergebnisse zu Whistleblowing und internen Meldestellen zu unterstützen.


Zugleich will der Whistleblowing Report aber auch einen gesellschaftlichen Beitrag für eine sachliche Debatte über Hinweisgebende leisten. Der Schutz der Menschen, die nach wie vor unter dem Einsatz oftmals großer persönlicher Risiken und Repressalien, die Aufklärung von illegalem Verhalten, wie beispielsweise Cum Ex oder Wirecard, ermöglichen, ist aktueller und drängender denn je. Dieser Schutz ist jedoch mehr als eine reine regulatorische Verpflichtung, sondern gleichzeitig ein zentraler Bestandteil einer ethischen und nachhaltigen Unternehmenskultur.


Wir haben im Folgenden die wichtigsten Erkenntnisse für Sie kurz zusammengefasst. Den vollständigen Whistleblowing Report finden Sie hier zum kostenlosen Download.


Gut ein Drittel der befragten Unternehmen war 2020 von Missständen betroffen

Fast jedes dritte befragte Unternehmen ist laut der Studie von illegalem oder unethischem Verhalten betroffen. Besonders häufig betrifft dies demnach große und im Ausland tätige Unternehmen. Bemerkenswerterweise sind Unternehmen in der Schweiz zwar weniger häufig betroffen als Unternehmen in anderen Ländern, jedoch übersteigt der Anteil der finanziellen Schäden bei den Eidgenossen 100.000 EUR oder sogar mehr.


Über 60 % der befragten Unternehmen haben eine interne Meldestelle – Nachholbedarf bei KMU

Betrachtet man alle vier Länder zusammen, verfügen mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen über eine interne Meldestelle. Die Mehrheit besteht dabei aus großen Firmen, wobei die britischen KMU interessanterweise fast schon zu den Großunternehmen in Großbritannien aufgeschlossen haben. Vor allem Unternehmen aus dem Finanzwesen und auslandsaktive Unternehmen verfügen am häufigsten über eine interne Meldestelle.


Auswirkungen der Corona-Pandemie: Mehr Meldungen bei Unternehmen aufgrund coronabedingter Entlassungen

Die Wahrscheinlichkeit, von Missständen betroffen zu sein, erhöht sich laut des Whistleblowing Report 2021 dadurch, wenn Unternehmen bedingt durch die Corona-Pandemie, Mitarbeitende entlassen haben. Diese Unternehmen verzeichneten zugleich ein erhöhtes Meldeaufkommen. Insgesamt haben die Unternehmen im Jahr 2020 weniger Meldungen, als in 2018, erhalten, was sich ebenfalls auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ließe. Grund hierfür könnten laut der Studie „gewisse Dysfunktionalitäten von Prozessen und Strukturen auch mit Bezug zu den Meldestellen“ sein.


Nur wenige der betroffenen Unternehmen sind ausreichend auf die EU-Richtlinie Mitte Dezember 2021 vorbereitet.

Wenige Wochen vor dem Fristende am 17. Dezember 2021 ist eine Erkenntnis aus dem Whistleblowing Report besonders bemerkenswert: Die meisten betroffenen Unternehmen sind größtenteils zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend auf die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie vorbereitet, wenngleich sich knapp zwei Drittel der befragten Unternehmen bereits mit den Auswirkungen der Richtlinie auf die internen Strukturen und Prozesse auseinandergesetzt haben. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass insgesamt Großunternehmen besser aufgestellt seien als KMU, jedoch haben letztere auch noch bis 2023 Zeit für die Umsetzung.


Die repräsentativen Ergebnisse der umfangreichen Studie, an der 1.239 Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz teilgenommen haben, wurden von der EQS Group und der Fachhochschule Graubünden erstellt.

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