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Interne Kontrollsysteme für die Nachhaltigkeitsberichterstattung - ein Überblick

Die internationalen Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordern eine Weiter­entwicklung des Internen Kontrollsystems. Ziel ist die Sicherstellung der korrekten Berichterstattung.
Von Johanna Salzinger
26. August 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2025, S. 14
Erstellt ein Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte in Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw den Europäischen Sustainability Reporting Standards (ESRS), ist neben den inhaltlichen Offenlegungspflichten Folgendes zu beachten: Einerseits stellt ESRS QC 9 klar, dass für die korrekte Berichterstattung ein Internes Kontrollsystem zur Vermeidung von wesentlichen Fehlern erforderlich ist, andererseits verlangt ESRS  2 GOV-5 auch die Offenlegung bestimmter Informatione...

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