Navigation
Seiteninhalt
Der weltbekannte Whistleblower Julian Assange darf erneut Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen, die Cyber-Kriminalität ist in Österreich 2023 angestiegen und die Airline KLM musste sich wegen Greenwashings verantworten. Die News aus der Compliance-Welt auch diese Woche für Sie zusammengefasst.
Von Redaktion
26. März 2024

Whistleblowing

Der Wikileaks-Gründer und prominente Whistleblower Julian Assange darf gegen seine Auslieferung an die USA erneut Berufung einlegen. Dies hat nun der britische High Court entschieden. Der 52-Jährige sitzt derzeit in London in Haft. In den USA droht Assange eine Verurteilung wegen Verrats, da er auf der Enthüllungsplattform Wikileaks geheime Informationen über die Pläne und Aktionen des US-Militärs publiziert hatte. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft.

Es besteht der Vorwurf gegen Assange, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informant:innen in Gefahr gebracht zu haben. Assange hingegen, glaubt mit seiner journalistischen Tätigkeit nichts falsch gemacht zu haben.

Assange will nun erneut Berufung einlegen. Dies ist die letzte Chance für den psychisch schwer angeschlagenen australischen Whistleblower, sich gegen seine Auslieferung durch Großbritannien an die USA zur Wehr zu setzen. (Standard)

Cybercrime 

Laut eines aktuellen Berichtes der Presse gab es in Österreich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 12,5 Prozent mehr Delikte im Netz. Die Kriminalität hierzulande hat zugenommen, vor allem getrieben von Einbrüchen, Eigentumsdelikten und Wirtschaftskriminalität und Cybercrime. Im Vergleich zum Jahr 2022 gab es um acht Prozent bzw. um 39.061 mehr Anzeigen, so die Zahlen, die in einer Pressekonferenz am vergangenen Montag mit Innenminister Gerhard Karner von der ÖVP bekannt gegeben wurden. Insgesamt 34.069 Anzeigen gehen auf betrügerische Aktivitäten im Netz zurück, 17.154 auf den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch, 3.891 die Erpressung und 2.245 bildliche Darstellung von Kindesmissbrauch bzw. sexualbezogene Darstellungen von Minderjährigen. „Der Trend bei der Internetkriminalität setzt sich fort“, so der Innenminister wörtlich.

Greenwashing

Die niederländische Fluglinie KLM ist jüngst aufgrund einer irreführenden Greenwashing-Werbekampagne verurteilt worden. Ein niederländische Gericht hat entschieden, dass die "Fly responsibly"-Kampagne tatsächlich irreführend für die Verbraucher:innen war. Die klageführende Umweltgruppe "Fossil Free" sprach die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs an, die eine solche Aussage nicht zulassen würde: "Unternehmen dürfen nicht behaupten, dass sie den gefährlichen Klimawandel bekämpfen, wenn sie in Wirklichkeit die Krise anheizen", so Aktivistin Hiske Arts.

"Wir betreiben kein Greenwashing", so die Reaktion des Chefs des KLM-Dachkonzerns Air France-KLM, Ben Smith. Er erwähnte im Gegenzug die Schritte zum Abbau von CO2-Emissionen des Flugverkehrs, etwa durch verbrauchsärmere Flugzeuge und den Einsatz von nachhaltigen Kraftstoffen. KLM muss keine Strafe fürchten. Die Airline muss auch die Werbung nicht nachträglich ändern. Sie hat vom Gericht lediglich den Auftrag bekommen, in Zukunft Aussagen zum Klimaschutz "ehrlich und konkret" zu tätigen. (airliners.de)

ESG

Der Vorschlag des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert. Nun gibt es eine aktuelle Fassung, die tatsächlich in Kraft treten soll. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch. Die Mehrheit der EU-Länder hat bereits zugestimmt. Nun geht es noch um das Ja des Europäischen Parlaments. Die Richtlinie demnach noch vor den bald anstehenden EU-Wahlen veröffentlicht werden. Die Mitgliedsländer müssen sie danach in nationales Recht umsetzen. Für die betroffenen Unternehmen treten die Regeln dann stufenweise, startend mit den größten Firmen, in rund drei bis fünf Jahren, in Kraft.

„Sinnvolle Marktstandards zu entwickeln, die etwas bringen und zugleich für die Unternehmen leistbar sind, ist jetzt die große Schwierigkeit – und die Challenge“, sagt Eva-Maria Ségur-Cabanac, Partnerin bei Baker McKenzie, gegenüber der „Presse“. Innerhalb von 30 Monaten will die Europäische Kommission nun Musterklauseln dafür herausgeben, was zeitlich zur großen Herausforderung werden wird. (Presse)

Steuerrecht

Schon fünf Monate nach dem Bilanzstichtag muss eine GmbH ihren Jahresabschluss vorlegen. Wird dies nicht fristgerecht gemacht, was oft vorkommt, ergeben sich rechtliche Risiken. 

Vor allem Steuerberater:innen zeichnen für den Jahresabschluss verantwortlich. Trotzdem bleiben die Geschäftsführer:innen für die Einhaltung der Frist rechtlich in der Verantwortung. Längstens bis zum Ende des achten Monates des neuen Geschäftsjahres muss der seit Ende Mai vorliegende Jahresabschluss dann mit Gesellschafterbeschluss genehmigt werden, genannt "Feststellung". Bis Ende des neunten Monats ist folglich eine Kurzversion des Jahresabschlusses zum Firmenbuch einzureichen.

Das Steuerrecht hat hier eine andere Sicht auf die Dinge: Steuerberater:innen müssen die vom GmbH-Gesetz vorgegebene, kurze fünfmonatige Frist nicht zwingend einhalten. Steuerberatungskanzleien haben die Option, mit der Einreichung der Abgabenerklärungen ihrer Klient:innen längere Zeit zuzuwarten, um zu hohe Arbeitsspitzen zu vermeiden. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die verspätete Übermittlung des Jahresabschlusses allerdings nicht von Vorteil. Die Nichteinhaltung der Fünf-Monats-Frist stellt im Innenverhältnis, also gegenüber der eigenen Gesellschaft, sowie gegenüber den Gesellschafter:innen, eine Pflichtverletzung dar. Mehr Details im aktuellen Blogbeitrag des Standard.

Geldwäsche

Künstliche Intelligenz hilft den Behörden in Peru dabei, Fälle von Geldwäsche besser zu erkennen und diesen nachzugehen. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat gemeinsam mit der Universität für Ingenieurwesen in Lima eine Software entwickelt: Das KI-Tool wertet Verdachtsmeldungen von Geldwäsche (etwa aus dem Drogenanbau) aus. Bewerteten die Ermittler*innen die Daten bisher noch manuell, ist die KI nun in der Lage, diese digital zu strukturieren. Das verkürzt die Bearbeitungszeit pro Meldung und hilft der Aufsicht, Hochrisikofälle herauszufiltern und sich darauf zu konzentrieren.

Die Software filtert automatisiert Daten wie Name, Adresse oder Zahlungsart aus den Verdachtsmeldungen heraus. Auch Freitextfelder, die bisher nicht erfasst werden konnten, liest die KI aus und filtert nach Hochrisikofällen. 

Laut der GIZ hat sich die Zahl der Verdachtsmeldungen, die zur rechtlichen Verfolgung an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden, durch das KI-Tool schon mehr als verdoppelt. So möchte Peru illegale Finanzströme, durch die ihm Steuergelder entgehen, aufdecken. (GIZ)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...