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Antikorruption: Neuer Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete

Der neue österreichische Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst ist das Resultat einer umfassenden Evaluierung und Überarbeitung. Insbesondere wurden Inhalte vertieft und erweitert und ein ergänzendes E-Learning-Tool entwickelt.
Von Gregor Weber
25. Februar 2021 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2021, S. 26

Am 18. November 2020 wurde der neue österreichische Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst „Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK“1 im Ministerrat beschlossen2 und der Öffentlichkeit präsentiert. Die Besonderheit dieses Kodex ist seine ressort- und gebietskörperschaftsübergreifende Geltung für öffentlich Bedienstete. Klar und leicht verständlich werden die Inhalte so formuliert, dass sie für einen stellenübergreifenden Einsatz geeignet sind. Zahlreiche öffentliche Stellen haben darauf aufbauend für ihre jeweiligen Bediensteten eigene, stellenspezifische Verhaltenskodizes entwickelt, auf die in diesem Beitrag aber nicht weiter eingegangen wird.

Der neue Verhaltenskodex

In der Präambel3 des neuen Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst wird ausdrücklich ausgeführt, dass er unter besonderer Berücksichtigung ethischer Aspekte ressort- und gebietskörperschaftsübergreifend Regelungen insbesondere des Strafrechts als auch des Dienstrechts erläutert, ohne selbst neue Normen zu schaffen. Es werden jene Standards erklärt, an die sich Bedienstete des öffentlichen Dienstes zu halten haben beziehungsweise welche Verhaltensweisen erwünscht und welche pflichtwidrig sind. Mitarbeiter und Führungskräfte sollen durch ihn praxisorientiert und in einfacher Sprache über die geltende Rechtslage informiert und unterstützt werden, damit sie sich mit Fragen der Korruptionsprävention auseinandersetzen und bei potenziellen Interessenkonflikten sowie in korruptionsgefährdeten Situationen die richtigen Antworten geben können. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit der öffentlich Bediensteten, sondern schützt unter anderem auch das Vertrauen der Allgemeinheit darauf, dass dienstliche Aufgaben sachlich wahrgenommen werden. Mit dem Verhaltenskodex kann jede und jeder öffentlich Bedienstete den persönlichen ethischen Kompass optimieren. Dies hilft dabei, im Sinne der Gemeinwohlorientierung sowie im Sinne der allgemeinen Verhaltensgrundsätze Rechtsstaatlichkeit und Loyalität, Transparenz, Objektivität und faire Behandlung, Integrität und Verantwortlichkeit zu handeln und entschieden gegen jede Form von Korruption aufzutreten. Der Verhaltenskodex hat das Ziel, öffentlich Bediensteten zu helfen, die hohen Standards zu verstehen, an die sie sich zu halten haben. Als Handlungsanleitung unterstützt er Mitarbeiter und Führungskräfte im öffentlichen Dienst bei ihren Entscheidungen, damit sie sich pflichtgemäß verhalten.

Evaluierung und Überarbeitung

International sehen etwa das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und die einschlägigen Abkommen des Europarats die Erarbeitung und regelmäßige Evaluierung eines Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete vor.

Auch der Österreichische Rechnungshof hält in seinem Bericht4 zu Korruptionspräventionssystemen in ausgewählten Bundesministerien ausdrücklich fest, dass auch ein Verhaltenskodex als Teil eines wirkungsvollen Korruptionspräventionsprogramms (ebenso wie jede andere Maßnahme) der regelmäßigen Evaluierung und Anpassung unterliegen soll.5 Die Evaluierung und Überarbeitung des Verhaltenskodex stellt eine von vielen Präventionsmaßnahmen des Aktionsplans 2019–20206 der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie6 dar. Um dabei der ressort- und gebietskörperschaftsübergreifenden Geltung des Verhaltenskodex aus 2008 gerecht zu werden, erfolgten die Arbeiten unter Federführung des nunmehrigen Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Rahmen des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung7, einer im Bundesministerium für Justiz eingerichteten, stellenübergreifenden Informationsplattform.

Wie die Evaluierung des ursprünglichen Verhaltenskodex ergab, wurde von einem großen Teil der rückmeldenden Stellen eine grundlegende Überarbeitung und vor allem auch die Aufnahme neuer Themenbereiche gewünscht. Darüber hinaus waren insbesondere die Vermittlungsmöglichkeiten der Inhalte des Verhaltenskodex sowie die Steigerung der Praxistauglichkeit und des Bekanntheitsgrades ein großes Anliegen.

Die Beteiligung an den in weiterer Folge eingerichteten Arbeitsgruppen, die für bestimmte Tätigkeitsbereiche wie etwa „Inhaltliche Gestaltung und Struktur“, „Themen und Beispiele“ oder „Layout und Bekanntheit“ zuständig waren, erfolgte auf freiwilliger Basis. Die von den Arbeitsgruppen zu erreichenden Ziele wurden von den Experten der jeweiligen Arbeitsgruppe gemeinsam festgelegt. Seitens des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erfolgten regelmäßig Zwischenberichte zu den Fortschritten der Überarbeitung des Verhaltenskodex an das Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung. So konnten auch jene Stellen, die sich nicht oder nur phasenweise durch die Bereitstellung von Experten aktiv an den Arbeiten beteiligten, auf dem Laufenden gehalten werden.

An der Überarbeitung des Verhaltenskodex waren somit Experten des Bundes, der Länder8, der Städte und Gemeinden, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der younion – Die Daseinsgewerkschaft und von Transparency International Austrian Chapter vertreten. Nach einer Qualitätssicherung durch die im Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung vertretenen Stellen erfolgte die Endredaktion durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung des Bundesministeriums für Inneres gemeinsam mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ein neues Layout, neue Inhalte und ein
ergänzendes E-Learning Tool

Aufgrund der gebietskörperschaftsübergreifenden Zusammenarbeit trägt der überarbeitete Verhaltenskodex auf seinem neuen Cover das Logo der Republik Österreich. Auffällig ist das bewusst neu erarbeitete, stellenübergreifend einsetzbare Layout. Es soll alle öffentlich Bediensteten gleichermaßen ansprechen. Auch in den konkreten Formulierungen wird die ressort- und gebietskörperschaftsübergreifende Geltung stärker berücksichtigt. Darüber hinaus dienen Icons der Gliederung und Übersichtlichkeit und weisen auf die in die Broschüre aufgenommenen Tipps, Fragen der Ethik und Beispiele hin.

Abgesehen von der neuen, optischen Gestaltung haben auch die Struktur, die Texte und die Inhalte des Verhaltenskodex eine grundlegende Überarbeitung erfahren. So enthält der überarbeitete Verhaltenskodex ein gänzlich neues Kapitel „Allgemeine Verhaltensgrundsätze leben“, in dem die allgemeinen Verhaltensgrundsätze Rechtsstaatlichkeit und ­Loyalität, Transparenz, Objektivität und faire Behandlung, Integrität sowie Verantwortlichkeit in Unterkapiteln beschrieben werden. Bestehende Kapitel sind grundlegend überarbeitet und erweitert worden. Der Themenbereich „Vorsicht bei Geschenken und sonstigen Vorteilen“ etwa enthält nun eine Überarbeitung und ausführlichere Darstellung des Umgangs mit Sponsoring, erklärt den Umgang mit Lobbying und geht auf Vorteile bei Veranstaltungen ein, an deren Teilnahme ein dienstlich gerechtfertigtes Interesse besteht. Auch ergänzte Ausführungen zu Interessenkonflikten sind im Verhaltenskodex enthalten. Im Themenbereich „Geheimhaltungspflichten und der Umgang mit Daten“ wird nunmehr auf Verschwiegenheitspflichten sowie andere Geheimhaltungspflichten eingegangen, die Gewährleistung von Datenschutz thematisiert und auf den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien hingewirkt. Die Bereiche „Führungsverantwortung tragen“ und „Organisationsverantwortung wahrnehmen“ machen insbesondere Führungskräfte und Organisationsverantwortliche auf die spezielle Verantwortung im Bereich der Korruptionsprävention aufmerksam. Diese und weitere grundlegende Überarbeitungen wurden auf Basis der Evaluierungsergebnisse und der Expertise der Arbeitsgruppen vorgenommen.

Vielfältige und stellenspezifische ­Nutzungsmöglichkeiten

Die Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport stellt aber nicht nur den Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst für öffentlich Bedienstete sowie Interessierte bereit, sondern bietet darüber hinaus nach Abschluss einer unentgeltlichen Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen anderen öffentlichen Stellen attraktive Möglichkeiten an, den Verhaltenskodex stellenspezifisch, nicht kommerziell zur Förderung der Integrität der jeweiligen öffentlich Bediensteten an Dienststellen der Republik Österreich zu nutzen. Nach Abschluss einer solchen Vereinbarung dürfen etwa das stellenspezifische Logo auf der Vorderseite des Covers beziehungsweise ein stellenspezifisches Vorwort vor der Präambel sowie ein stellenspezifisches Addendum ergänzt werden. Dies soll dabei helfen, die Inhalte des Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete noch praxisrelevanter gestalten und stärker auf die jeweiligen Bedürfnisse abstimmen zu können. Der Erfolg des Verhaltenskodex hängt wesentlich davon ab, dass ihn Mitarbeiter und Führungskräfte im öffentlichen Dienst kennen, sich mit seinen Inhalten identifizieren und mit Hilfe der darin gebotenen Antworten Korruption, Misswirtschaft und eigennützigem Handeln aktiv entgegentreten.

Fußnoten

  1. Stand: 17. 1. 2021., https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/korruptionspraevention/infos/Verhaltenskodex_zur_Korruptionspraevention_im_oeffentlichen_.pdf?7s7pn4,   ^
  2. Stand: 17. 1. 202, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:e780323f-6ea4-4acd-a6c6-c0f703515e7a/38_13_mrv.pdf,   ^
  3. Vgl Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Die VerANTWORTung liegt bei mir – EINE FRAGE DER ETHIK. Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst, 2 ff.   ^
  4. Vgl Österreichischer Rechnungshof, Bericht des Rechnungshofes. Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien (BKA, BMB, BMI, BMLFUW). Reihe BUND 2017/8, 58.   ^
  5. Über Korruptionsprävention als Bestandteil von Compliance in der öffentlichen Verwaltung wurde bereits ausführlich in der Ausgabe 3/2017 von Dr. René Wenk berichtet.   ^
  6. Stand: 17. 1. 2021., https://www.bmi.gv.at/510/files/NAKS_Web.pdf,   ^
  7. Stand: 17. 1. 2021., https://www.bmj.gv.at/themen/korruptionsbekaempfung.html,   ^
  8. Über das koordinierte Vorgehen der österreichischen Bundesländer in der Korruptionsprävention und die Beteiligung einer gemeinsamen Ländervertretung an den Arbeitsgruppen wurde bereits ausführlich in Ausgabe 2/2019 von MMag. Dr. Robert Gmeiner berichtet.   ^

Autoren

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Gregor Weber

Mag. Gregor Weber ist Jurist der Abteilung Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht und Koordination Dienstrecht im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Als Legist ist...