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EU-Parlament für Verschärfung des Sanktionsregimes

EU-Abgeordnete wollen die Umgehung von Sanktionen in der gesamten EU als Straftat ahnden. Den Tätern sollen sogar Freiheitsstrafen drohen.
Von Redaktion
10. Juli 2023

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments hat einen Gesetzesentwurf mehrheitlich angenommen, mit dem die Umsetzung von Sanktionen, die von der Europäische Union erlassen wurden, sichergestellt werden soll. Die EU hat im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mehr als 40 Sanktionsregelungen gegen Drittstaaten erlassen, vor allem gegen Russland.  

Wirksamere Sanktionen, um Russland aufzuhalten 

Dass die Russlandsanktionen nicht die erhoffte Wirkung zeitigten, Russland zum Rückzug aus der Ukraine zu zwingen, wird darauf zurückgeführt, dass sie nicht überall strikt eingehalten werden.

„So können viele reiche Russen ihren luxuriösen Lebensstil weiterführen und Unternehmen enorme Gewinne dadurch machen, dass sie die Sanktionen umgehen,“ sagte die niederländische Abgeordnete Sophie In’t Veld, „Diese Straffreiheit muss jetzt aufhören.“ 

Hohe Strafen bei Verstößen gegen Sanktionen 

Also soll nach dem Willen des Ausschusses die Umgehung von Sanktionen eine Straftat werden, die überall in der EU geahndet wird – und zwar einheitlich und mit hohen Strafen.  Wer Gelder und Vermögenswerte sanktionierter Personen nicht einfriert, Reiseverbote nicht einhält oder Geschäfte mit staatlichen Einrichtungen und Unternehmen von Ländern macht, die Sanktionen unterliegen, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Euro. Unternehmen, die gegen Sanktionen verstoßen oder diese umgehen, sollen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden und können mit Geldbußen von bis 15 % des gesamten Jahresumsatzes bestraft werden. 

Definition von Sanktionsdelikten soll vereinheitlicht werden 

In dem Entwurf wurden auch die Handlungen besser definiert, die als Umgehung von Sanktionen gelten: die Verheimlichung oder der Transfer von Geldern etwa, die eingefroren werden sollten, die Verschleierung der wahren Eigentümer und das Unterschlagen diesbezüglicher Informationen.

Da das Europäische Parlament bereits im Juli 2022 dafür stimmte, Sanktionsverstöße in die Liste der „besonders schweren Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension“ aufzunehmen, dürfte der Entwurf ohne weiteres vom Parlament angenommen werden und als Vorlage für die anschließenden Verhandlungen mit dem Europäischen Rat dienen.  

Quelle: Europäisches Parlament

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