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Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) kommt, die Pilnacek-Untersuchungskomission feiert Halbzeit und das EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit für den AI Act. Das und mehr lesen Sie in unseren dieswöchigen Compliance News.
Von Redaktion
18. März 2024

ESG

Sie liegt nun in trockenen Tüchern: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde von den EU-Mitgliedsstaaten am vergangenen Freitag, den 15. März 2024, beschlossen. Die Richtlinie soll Unternehmen in Europa verpflichten, ihre Lieferketten auf dubiose Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen. Vorausgegangen waren der Abstimmung wochenlange Unsicherheit und ein stetiges Hin und Her. Abgeordnete und Regierungsvertreter:innen hatten sich schon Ende 2023 vorläufig auf die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) geeinigt, deren Zukunft jedoch durch das Zögern Deutschlands und Italiens in letzter Minute in Frage gestellt. 

Um Konsens zu erzielen, hat man sich nun für eine Anpassung des Textes der CSDDD entschieden:

  • Anwendungsbereich eingeschränkt: Dieser umfasst nun Unternehmen mit 1000 Beschäftigten (statt 500) und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR (statt 150 Mio. EUR)
  • Hochrisikosektor-Ansatz gestrichen: Das Konzept der schrittweisen Einbeziehung von Unternehmen, die die Kriterien für den Anwendungsbereich nicht erfüllen, aber in Hochrisikobranchen tätig sind, wurde aufgegeben.
  • Stufenweise Anwendung nach Unternehmensgröße und Umsatz eingeführt
  • Zivilrechtliche Bestimmungen im letzten Entwurf gestrichen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen nun noch über die Regelungen abstimmen. Im April haben sie noch die Möglichkeit dazu, im Juni stehen schon die Europawahlen an. (haufe.de)

Wenig begeistert über das beschlossene Lieferkettengesetz zeigt man sich hierzulande bei der Wirtschaftskammer Österreich: „Die unverantwortliche Einigung treibt die Deindustrialisierung Europas voran. Denn auch die bezüglich des Geltungsbereichs des Gesetzes jetzt festgesetzten Grenzen von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz als Kompromissergebnis sind in Wahrheit belanglos, denn das Lieferkettengesetz verlangt eine Überprüfung der gesamten Lieferkette, also sind die kleinen Unternehmen genauso erfasst", sagt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Laut ihm habe man von Beginn an das Ziel des EU-Liederkettengesetzes unterstützt, soziale und ökologische Standards, international voranzutreiben, allerdings hatte man gehofft, dass die unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und eines Bürokratieabbaus passieren würde. (APA OTS)

Greenwashing

Schluss mit Online Greenwashing: Der Online-Modehändler Zalando ist gerade dabei, seinen Web-Auftritt aufzuräumen: Spätestens mit 15. April sollen alle unspezifischen und potenziell irreführenden Nachhaltigkeitshinweise durch exakte, belastbare Angaben ersetzt worden sein. Dies passiert allerdings nicht aus der eigenen Motivation heraus, sondern aufgrund der EU. Zalando habe sich „nach einem Dialog mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden“ dazu verpflichtet, heißt es in einer Info der EU-Kommission. Das bisher verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen muss von allen Websites entfernt werden, sowie sämtliche irreführenden Umweltsymbole, die neben Produkten angezeigt wurden. Auch Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „andere ungerechtfertigte Begriffe, die auf einen Umweltvorteil und/oder ethischen Pluspunkt hinweisen“, fallen weg und werden durch „klare Informationen über das spezifische Produkt“ ersetzt, so heißt es. (Die Presse)

Whistleblowing

Halbzeit für Pilnacek-Kommission: Die nach dem Auftauchen von Tonaufnahmen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek im Dezember 2023 von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingesetzte weisungsunabhängige Untersuchungskommission hat zur Halbzeit ihrer Tätigkeit einige Akten gesichtet und mehr als 20 Auskunftspersonen befragt. Aufklären soll die Kommission durch Aktenstudium und Interviews, ob es vom 1. Jänner 2010 bis Dezember 2023 Einflussnahmen auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge gegeben hat. Ebenfalls untersucht werden soll, ob es Interventionen, zb von politischen Parteien auf die Justizverwaltung, gab.
Laut Martin Kreutner (Leiter der U-Kommission) habe man bereits Anfang des Jahres mit der inhaltlichen Arbeit begonnen: "Knapp 14 Jahre Beobachtungs- und Erhebungszeitraum, inklusive einiger parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, ergibt eine schiere Unmenge an Material." Außerdem habe man umgehend zu Gesprächen auf freiwilliger Basis mit Auskunftspersonen eingeladen und auch ein Whistleblowing Tool sei von den Auskunftspersonen angenommen und genutzt worden. Die Arbeit der siebenköpfigen Kommission soll am 31. Mai 2024 abgeschlossen sein. Der Endbericht wird am 15. Juni vorgelegt, heißt es auf derstandard.at.

Wettbewerbsrecht

OGH verbietet Ärztekammer-Kampagne: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun eine Kampagne, die mit der alleinigen Kompetenz der Ärzte warb, Gesundheitsfragen zu beantworten und Medikamente auszugeben, was der Apothekerkamme übel aufgestoßen war. Diese hatte die Standesvertretung der Ärzte auf Unterlassung geklagt und erzielte in einem Provisorialverfahren einen Erfolg, der nun vom OGH bestätigt wurde und der den Apotheker:innen daher auch im Hauptverfahren wohl nicht mehr zu nehmen ist. Alles in allem solle der Eindruck erweckt werden, nur Ärzte würden über die Kompetenz verfügen, Gesundheitsfragen zu beantworten, und dies sei irreführend. Denn auch Apotheker:innen seien, auch nach ihrem Berufsrecht, „geeignete und kompetente Ansprechpartner hinsichtlich der Herbeiführung und Erhaltung der Gesundheit“. (Die Presse)

Künstliche Intelligenz

Letzte Woche war es soweit: Nach drei Jahren der Vorlaufzeit wurde nun über den AI Act abgestimmt und vom EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommen. 618 Abgeordnete haben insgesamt ihre Stimme abgegeben: 523 davon haben dem AI Act zugestimmt. Es gab 46 Stimmen dagegen und 49 Enthaltungen.
Schon bevor Chat GPT Bekanntheit erlangte, hatte man im Sinne, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Das Ergebnis ist eine Unterteilung in Risikogruppen: Je höher die Gefahren einer Anwendung sind, umso mehr Auflagen müssen erfüllt werden. Es gibt vier verschiedene Kategorien (unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und geringes Risiko). Auch Ausnahmen der Richtlinie werden im AI Act angeführt. Lesen Sie die Details dazu im Artikel der Presse.

Das neue KI-Gesetz der EU schafft mehr Vertrauen in AI Tools: Ein aktueller Artikel der Handelszeitung Schweiz beschäftigt sich mit dem Thema "KI und Vertrauen". Die zwei AI-Experten von EY, Adrian Ott und Roger Spichiger, gehen in dem Interview auf zahlreiche Fragen rund um KI, Datensicherheit und den AI Act ein. Auch der KI-Einsatz bei Rechts- und Compliance-Themen ist ein Thema. 

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