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Neue EU-Vorgaben für „kreislauffähige“ Autoindustrie

Die EU-Kommission will die Automobilindustrie „kreislauffähig“ machen und schlägt Vorgaben für Herstellung, Recycling und Vertrieb von Kraftfahrzeugen vor.
Von Redaktion
17. Juli 2023

Zur Umsetzung des bereits 2020 vorgelegten Circular Economy Action Plan hat die Europäische Kommission nun Maßnahmen vorgeschlagen, um die Automobilindustrie kreislauffähig zu machen. Die Vorschläge betreffen alle Phasen der Lebensdauer von Kraftfahrzeugen, von der Herstellung zur Abwicklung, und sollen dazu beitragen, die Umwelt- und Klimaziele der EU zu erreichen und zugleich den Zugang zu Ressourcen für die EU-Wirtschaft zu verbessern.  

Rohstoffe einsparen – Unabhängigkeit stärken

Europa – Westeuropa – ist ein rohstoffarmer Kontinent; je mehr primäre Rohstoffe durch sekundäre – sprich: recycelte – ersetzt werden, desto unabhängiger wird die europäische Wirtschaft von den Rohstoffe exportierenden Ländern, u.a. China und Rußland.

Die Autoindustrie ist eine der ressourcenintensivsten Branchen überhaupt. 10% des gesamten Plastikverbrauchs – also 6 Millionen Tonnen jährlich – gehen auf ihr Konto, sowie 17% des Stahl-, 42% des Aluminium- und 6% des Kupferverbrauchs. Durch den Umstieg auf die Elektromobilität wird die Autoindustrie noch mehr Rohstoffe gebrauchen. Denn die Produktion von Elektroautos bedarf mehr und kostbarerer Rohstoffe, seltener Erden etwa. Kreislauffähige Fahrzeuge zu produzieren wird also essentiell, um die Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von Drittländern und zugleich den ökologischen Fußabdruck (Ressourcenverbrauch) zu reduzieren.  

Punkt 1: Kreislauffähige Konstruktion

Der Vorschlag der Kommission stellt zunächst Anforderungen an das Design von Neufahrzeugen: Sie sollen so konstruiert werden, dass sie leicht demontiert werden können, um die Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Bauteilen zu erleichtern. Das Prinzip der Herstellerverantwortung wird eingeführt: Automobilhersteller müssen den Demontagebetrieben klare und detaillierte Anweisungen zur Verfügung stellen, wie Teile und Bauteile während der Nutzung und am Ende der Lebensdauer eines Fahrzeugs ersetzt und entfernt werden können. Schließlich müssen sie sicherstellen, dass nicht mehr verwertbare Bauteile von Altfahrzeugen adäquat recycelt werden.  

Punkt 2: Recycling hochwertiger Rohstoffe 

Die Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, dass mehr und hochwertige Rohstoffe zurückgewonnen werden, darunter auch kritische Rohstoffe, Kunststoffe, Stahl und Aluminium.

30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollten recycelt werden. Für Neufahrzeuge werden Mindestanteile an recycelten Materialien festgelegt: 25 % des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, müssen recycelt sein, und wiederum 25 % dieses recycelten Kunststoffs müssen aus recycelten Altfahrzeugen stammen.  

Punkt 3: Ausfuhrverbot von Altfahrzeugen 

Die Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge in Drittländern wird verboten – das soll sowohl Umwelt- und Gesundheitsrisiken in diesen Ländern verringern, als auch die Wiederverwertung von Rohstoffen in der EU steigern und den Markt für Ersatzteile ankurbeln. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Anreize für Werkstätten zu schaffen, um den Verkauf von Ersatzteilen zu fördern. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zu einer Modernisierung der Demontage-, Schredder- und Recyclingindustrie führen und über 20.000 neue Arbeitsplätze schaffen.  

Klimaschutz und Wirtschaftswachstum

Da der Großteil der Emissionen von der Herstellung von Waren herrührt, rechnet die Kommission damit, dass die vorgeschlagene Verordnung zu einer jährlichen Verringerung von 12,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 führen wird, was 2,8 Milliarden Euro entspricht.

Dieser Vorschlag für eine „Verordnung über Kreislaufprinzipanforderungen an die Fahrzeugkonstruktion und das Management von Altfahrzeugen“ wird nun vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat geprüft. Um Gesetz zu werden, müssen beide zustimmen.  

Quelle: EU-Kommission

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