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EU will mehr Wettbewerb im Finanzsektor

Die Europäische Kommission will den Markt für Zahlungsdienstleistungen öffnen. Zugleich sollen Bürger vor Zahlungsbetrug besser geschützt werden.
Von Redaktion
02. Juli 2023

Durch eine Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie will die Europäische Kommission einerseits den Wettbewerb unter Zahlungsdienstleistern ankurbeln und zugleich die Datensicherheit bei Zahlungen verbessern. Ihre Vorschläge tragen den Entwicklungen der letzten Jahre im Finanzdienstleistungssektor Rechnung. Elektronische Zahlungen haben in der EU stetig zugenommen und 2021 einen Wert von 240 Billionen EUR erreicht (gegenüber 184,2 Billionen EUR im Jahr 2017). Neue Akteure sind in den Markt eingetreten, die mithilfe digitaler Technologien vor allem Dienstleistungen des sogenannten „offenen Bankwesens“ anbieten, sprich: den sicheren Austausch von Finanzdaten zwischen Banken und Finanztechnologieunternehmen („FinTechs). Dieser Trend hat aber auch der Online-Betrügerei Vorschub geleistet.

Novelle der Zahlungsdiensterichtlinie: Elektronische Zahlungen sicherer machen

Ein Teil des vorgesehenen Maßnahmenpakets zielt darauf ab, dem Treiben der digitalen Betrüger einen Riegel vorzuschieben. Dadurch sollen Zahlungsdienstleister in die Lage versetzt werden, betrugsbezogene Informationen untereinander auszutauschen. Die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung sollen verschärft, die Erstattungsrechte von Betrugsopfern ausgeweitet und ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN- Nummern der Zahlungsempfänger mit ihren Kontonamen für alle Überweisungen obligatorisch eingeführt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher weiterhin sichere elektronische Zahlungen und Geschäfte in der EU – im Inland oder grenzüberschreitend – in Euro und anderen Währungen tätigen können.

Die Richtliniennovelle wird auch Verbraucherrechte stärken. Sie sieht u.a. vor, dass Kontoauszüge und Informationen über ATM-Gebühren transparenter gemacht werden sollen.

Erweiterter Markt für Finanzdienstleister

Überdies will die Kommission, um den Wettbewerb anzukurbeln, auch Nicht-Bank-Zahlungsdienstleistern Zugang zu allen Zahlungssystemen in der EU gewähren. Hindernisse für die Bereitstellung offener Bankdienstleistungen sollen beseitigt werden und die Kontrolle der Kunden über ihre Zahlungsdaten gestärkt. Auch Einzelhändler sollen Bargelddienstleistungen für Kunden erbringen dürfen, ohne dass ein Kauf erforderlich ist. Die meisten Zahlungsregeln sollen in eine unmittelbar anwendbare Verordnung gebündelt werden.

Neuer Rechtsrahmen für den Zugang zu Finanzdaten

Zu den Vorschlägen gehört dann auch einer neuer Rechtsrahmen für den Zugang zu Finanzdaten. Die Kommission will klare Rechten und Pflichten für den Austausch von Kundendaten im Finanzsektor festlegen. Kunden sollen etwa das Anrecht haben, ihre Daten an Datennutzer (z. B. Finanzinstitute oder FinTech-Unternehmen) in einem sicheren maschinenlesbaren Format weiterzugeben, um neue, kostengünstigere und bessere Finanz- und Informationsprodukte und -dienstleistungen zu erhalten – verpflichtet werden sie aber nicht dazu. Ihrerseits werden Inhaber von Kundendaten (z. B. Finanzinstitute) dazu verpflichtet, diese Daten den Datennutzern (z. B. anderen Finanzinstituten von FinTech-Unternehmen) zur Verfügung zu stellen, indem sie die erforderliche technische Infrastruktur einrichten und – als unerlässliche Voraussetzung – die Zustimmung der Kunden einholen.

Kontrolle über die eigenen Finanzdaten soll gesichert werden

Dabei sollen Kunden die vollständige Kontrolle darüber behalten, wer und zu welchem Zweck auf ihre Daten zugreifen darf. Auch sollen klare Haftungsregelungen bei Datenschutzverletzungen gelten und Streitbeilegungsmechanismen in Systemen für den Finanzdaten-Austausch eingerichtet werden, sodass Haftungsrisiken Dateninhaber nicht von der Bereitstellung von Daten abhalten.

Quelle: Europäische Kommission

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