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EU wirft Pierre Cardin und Ahlers Kartellverstöße vor

Die EU-Kommission wirft Pierre Cardin und dessen Lizenznehmer Ahlers vor, unerlaubte Absprachen getroffen zu haben. Beiden Unternehmen drohen hohe Geldstrafen.
Von Redaktion
06. August 2023

Die Europäische Kommission hat das französische Modehaus Pierre Cardin und den deutschen Bekleidungshersteller Ahlers mit einer förmlichen „Mitteilung der Beschwerdepunkte“ davon in Kenntnis gesetzt, dass sie sie des Verstoßes gegen EU-Kartellvorschriften verdächtigt. Im Rahmen einer Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken in der EU hatte die Kommission 2021 unangekündigte Nachprüfungen bei Bekleidungsherstellern und Händlern durchgeführt. Im Januar 2022 leitete sie ein förmliches Verfahren gegen Pierre Cardin und Ahlers wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen ein. 

Pierre Cardin und Ahlers wollten Ahlers Gebietsschutz im EWR sicherstellen

Pierre Cardin vergibt für die Herstellung und den Vertrieb von Bekleidung seiner Marke Lizenzen, Ahlers ist dessen größter Lizenznehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Europäische Kommission hegt den Verdacht, dass die beiden Unternehmen wettbewerbswidrige Vereinbarungen und Absprachen getroffen haben, um die Möglichkeiten anderer Pierre-Cardin-Lizenznehmer und deren Kunden zu beschränken, Kleidung mit Pierre-Cardin-Lizenz zu verkaufen bzw. zu kaufen. Das sollte, so die Kommission, den absoluten Gebietsschutz von Ahlers in EWR-Ländern sicherstellen. 

Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes

Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, würden die Unternehmen gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens verbieten nämlich wettbewerbswidrige Vereinbarungen von Unternehmen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen. Pierre Cardin und Ahlers können sich nun schriftlich zu den Vorwürfen äußern und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden zu der Sache Stellung nehmen. Sollte die Untersuchung der Kommission dennoch Beweise für wettbewerbswidrige Praktiken liefern, kann die Kommission diese Praktiken verbieten und Geldbußen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes der beiden Unternehmen verhängen.  

Quelle: Europäische Kommission

 

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