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Die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes, mit dem das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptions­prävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-Gesetz) geändert wird, wurde im Bundesministerium für Inneres (BMI) eine eigene, österreichweit zuständige Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) zur ­Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete geschaffen.
Von Mag. Louise-Marie Petrovic
28. Februar 2024 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2024, S. 10
Im Regierungsprogramm für die Jahre 2020–2024 verpflichtete sich die Bundesregierung zur Schaffung einer eigenen Organisationseinheit, die als zentrale, bundesweit zuständige Stelle konsequente Ermittlungen und die Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres sicherstellt. Mit der Novelle des BAK-Gesetzes (BGBl I 2023/107) wurde diese Stelle, die darüber hinaus bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewal...

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