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Die EU einigt sich auf ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit und die ehemalige Familienministerin Karmasin wurde wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen rechtskräftig verurteilt. Lesen Sie dies und mehr in unserer aktuellen Presseschau.
Von Redaktion
06. März 2024

ESG

EU einigt sich auf Verbot von Artikeln aus Zwangsarbeit: Einem Bericht der dpa zufolge, haben sich in der Nacht auf 5. März 2024 Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf verständigt, dass Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn festgestellt wurde, dass für deren Herstellung Zwangsarbeit nötig war. „Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden“, so der Kommentar des Europaparlaments. Die EU-Länder und das Parlament müssen der Einigung noch final zustimmen. Details finden Sie bei Logistik Heute.

Nachhaltigkeits-Reporting wird Pflicht für Unternehmen: Spätestens ab dem Jahr 2026 wird es verpflichtend: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Komission einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Das ERP-System soll eine gute Möglichkeit bieten, Information aus den verschiedensten Bereichen verfügbar zu machen und hat das Optimieren aller Prozesse als Aufgabe, so das Presseportal.

ESG-Reporting ist in der in der Praxis der Finanzwelt noch schwierig: Ein Jahr, nachdem die Verpflichtung, in der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundschaft abzufragen, auch für Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung in Kraft getreten ist, scheint das Thema schon nicht mehr so viel Relevanz zu haben: Bisher ist weder viel Absatz für die entsprechenden Fonds zu verzeichnen noch hat sich die Erwartung bestätigt, dass Produkte ohne Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspunkten im Sales kaum noch nachgefragt werden. Lesen Sie mehr auf dem Portal von Cash Online.

Vergaberecht

Der OGH hat den Schuldspruch gegen Ex-Familienministerin Karmasin wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bestätigt, die Strafe allerdings reduziert. Hintergrund: Sophie Karmasin wurde im Mai 2023 nicht-rechtskräftig verurteilt. Die frühere Familienministerin wurde im Konkreten wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Karmasin legte Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch ein. Die Oberstaatsanwälte Gregor Adamovic und Roland Koch meldeten indes gegen den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betruges Nichtigkeitsbeschwerde an, gegen die zur Bewährung ausgesetzte Haft eine Strafberufung. Über die Rechtsmittel entschied am 6. März 2024 der Oberste Gerichtshof. (Die Presse)

Wirtschaftsrecht

Der Rechnungshof hat teilweise Einblick in OMV-Verträge: Die heiß diskutierten Verträge zwischen der OMV und der russischen Gazprom können in Teilen vom Rechnungshof geprüft werden. Dies erklärte Präsidentin Margit Kraker gegenüber der „ZiB2“. Man habe im Wege der Aufsichtsbehörde Möglichkeiten, Teile zu bekommen. Eine Prüfung sei laut Kraker im Laufen, so die Presse in einem Artikel.

Arbeitsrecht

In Zukunft wird es für Arbeitnehmer:innen einfacher, faires Entgelt einzuklagen: Eine EU-Richtlinie soll künftig dabei helfen, dass Mitarbeiterinnen in Zukunft diskriminierungsfrei entlohnt werden. 

Aktueller Fall: 25 Millionen US-Dollar muss das US-amerikanische Unternehmen Oracle an seine Arbeitnehmerinnen auszahlen, die ab Juni 2013 in den Abteilungen Produktentwicklung, Support und Informationstechnologie am kalifornischen Standort tätig waren. Der Vergleich beendet einen siebenjährigen Rechtsstreit, in dem etwa 4.000 Mitarbeiterinnen des IT-Konzerns seit Juni 2017 gegen die fehlende Geschlechtergleichstellung bei der Bezahlung gekämpft haben. Dieser und weitere Fälle zeigen, dass Entgeltdiskriminierung Unternehmen schon jetzt viel kosten kann.

Die EU will hier nun ansetzen: Die Entgelttransparenz-Richtlinie, die bis spätestens 7. Juni 2026 in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein muss, soll für mehr Transparenz bei Löhnen und Gehältern sorgen und stärkere Durchsetzungsmöglichkeiten bringen. (Der Standard)

Künstliche Intelligenz

Die KI sorgt für große Neuerungen in der Arbeitswelt der Banken: Banken versprechen sich von der KI-Technologie eine höhere Produktivität und geringere Kosten. Bei der Bank of New York Mellon können die Analysten morgens zwei Stunden später im Büro auftauchen, da die KI über Nacht einen Rohentwurf für ihre Analysen schreibt und die nötigen Daten aufbereiten kann, so Bankchef Robin Vince jüngst. Laut ­einer Studie von Accenture können Banken ihre Produktivität in den nächsten drei Jahren mit KI um bis zu 30 Prozent steigern. Die Presse via Bloomberg.

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