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Themenspecial Richtlinienmanagement

Gesetze und interne Kodizes sind einzuhalten, klar! Damit alle Beschäftigten auch in Zweifelsfällen rechtskonform handeln, braucht es – gerade in größeren Organisationen – ein systematisches Richtlinienmanagement. Wir zeigen verschiedene Ansätze, wie Sie Richtlinien erfolgreich verwalten und kommunizieren.

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Tischfußball, Calcetto, Spiel, Spielfeld, Manschaften, © Foto: Fotolia
Management & Organisation

Interne Regelungen in Unternehmen werden oft darauf reduziert, dass sie ungesetzliches Verhalten verhindern sollen. In Wirklichkeit wird erst mit Hilfe klarer Regeln die produktive Zusammenarbeit viel...

Von Dipl. Kfm. Michael Siegmund , Mag. Alex Dubas
Gordischer Knoten, Leitsystem, © Foto: Fotolia
Management & Organisation

Das Etablieren eines Richtlinienmanagements im Unternehmen, das unterschiedlichen zentralen und dezentralen Anforderungen genügt, gleicht in vielen Fällen der sprichwörtlichen Lösung des „gordischen K...

Von Mag. Raphael Iglhauser
Reihe mit grauen, einer roten Mappe, © © beawolf - Fotolia
Management & Organisation

Mitarbeiter wie Führungskräfte schätzen einen unkomplizierten Zugriff auf alle für sie relevanten Richtlinien. Häufig dominieren in diesem Bereich Unsicherheiten. Der Artikel zeigt auf, wie Unternehme...

Von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Sven Hirsekorn MBA, Dipl.-Inf. Thomas Bayer
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Digitalisierung & IT

Compliance-Richtlinien übersetzen Gesetze in Handlungsanweisungen und legen interne Vorgaben fest. Regelungsinhalte werden geschult, fließen in Geschäftsprozesse ein und sollten bei Bedarf abrufbar se...

Von MMag. Jacqueline Mlinarcsik , Mag. Rudolf Schwab , Mag. Dr. Michael Nuster MSc.
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Aktuelles & Meinung

Wie IT die Spielregeln auch in der Compliance verändert, machten die Vortragenden auf dem jüngsten Compliance Netzwerktreffen am 29. November im Bundesrechenzentrum (BRZ) deutlich. Über 100 Gäste nahm...

Von Redaktion
Justizia, Justiz, Urteil, Entscheidung, Abwägung, Gerechtigkeit, © Foto: Fotolia
Aktuelles & Meinung

Der EuGH hat entschieden: Während einer „Karenzzeit“ von mindestens einem Jahr darf ein Abschluss- oder Rechnungsprüfer in dem geprüften Unternehmen keine zentrale Führungsposition übernehmen.

Von Redaktion