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NIS-2-RL - Was bei der Meldung zählt

Weltweit findet alle elf Sekunden eine Ransomware-Attacke statt und verursacht ­damit Schäden im Milliarden-Bereich. Die EU begegnet diesem Risiko mit der NIS-2-RL, ­wodurch rund 4.000 Unternehmen in Österreich zur Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden verpflichtet sind.
Von Mag. Erik Steiner , Mag. Alexander Schmiedlechner
25. Februar 2025 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2025, S. 7
Die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-RL) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, die Risiken für ihre Netz- und Informationssysteme systematisch zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren. Zwar war dieser Grundsatz in bestimmten kritischen Sektoren (etwa Energie, Verkehr oder Gesundheit) bereits durch die Vorgängerrichtlinie und deren nationale Umsetzung im NIS-Gesetz verankert, doch schafft die NIS-2-RL präzisere Vorgaben und ...

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